
Vor allem in den Monaten von Mai bis September treten in den Alpen ab den Nachmittagsstunden häufig intensive Wärmegewitter auf. Sofern es sich wirklich nur um Wärmegewitter handelt und nicht um Frontgewitter, bringen diese auch eher nur lokal begrenzte Niederschläge. Diese können vereinzelt aber so heftig ausfallen, dass regional mehr als 20, im Extremfall auch über 50 Liter oder gar noch mehr Niederschlag niedergeht.
Für den Folgetag hat dies für die Thermikentwicklung natürlich weitreichende Konsequenzen. Die Thermikentwicklung setzt nicht nur später ein, auch die Hänge sind derart naß, dass es die Thermik schwer in ihrer Entwicklung haben wird. Es wird sehr viel Energie zur Auftrocknung der Nässe verbraucht. Energie die der Thermikentwicklung dann nicht zur Verfügung steht. Es bildet sich daher zunächst nur schwache, enge und sehr blubberige Thermik. Thermik, die zu Thermikbeginn noch keine gut durchziehenden Bärte zum Einstieg in den Tag ermöglicht. Erst mit großer Höhe wird die Thermik (durch Expansion des aufsteigenden Warmluftpaketes) ausreichend breit um sie besser nutzen zu können. Zu hoch um einen sauberen Einstieg zu schaffen, vor allem bei eher niedrig klassifizierten Geräten oder Normalpiloten. Die Gefahr des Absaufens ist nicht zu verachten.
Bei größeren Streckenflugvorhaben kann das Wissen über solch einen Umstand entscheidend sein. Liegt der Startplatz eben in einer solche "Regenzone", wird man es deutlich schwerer haben als üblich. Zeit und damit wertvolle Kilometer gehen verloren. Weiß man wo diese Zonen liegen, kann man bei guter Vorplanung und Streckenflugvorbereitung diesen "toten Fleck" meiden und einen benachbarten Startplatz aufsuchen der nicht vom Regen heimgesucht wurde. Dies setzt allerdings eine bessere Regionalkenntnis voraus. Nicht überall stehen Bergbahnen zum Aufstieg zu verfügung! Übrigens lassen sich "diese Feuchtgebiete" mit ausreichender Höhe später am Tag rel. problemlos überfliegen, denn mit der Höhe werden auch hier die Aufwinde mehr als nur tragen.
05.11.09 - 31.10.10
14.01.10 - 31.10.10
15.04.10 - 31.10.10
25.06.10 - 31.10.10
ab 27.07.10
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit