
Gleitsegelwetter bietet mit tiefgreifendem und fundiertem Wissen sowie langjähriger Erfahrung in der Alpin- und Flugmeteorologie Dienstleistungen primär für den Thermiksport an. Mit ebenfalls langjähriger Erfahrung als selbstständig fliegender Pilot (Gleitschirm / Atlas - Astral - Vulcan - Rookie) werden die flugmet. Elemente aus der Praxis heraus in anderen Augen als bei nicht fliegenden Flugmeteorologen gesehen. Um die Erwartungshaltung der Piloten erfüllen zu können, liegt die Philosophie hinter diesem fliegenden Wetterdienst darin, nicht nur Wetterberichte nachzukauen, sondern diese detailiert selbst auszuarbeiten, auszuführen und das meteorologische Verständnis aus Sicht eines Piloten für den Piloten zu stärken.
Insbesondere die praxisnahe Kenntnis über die lokalen thermischen Windsysteme ermöglichen es Gleitsegelwetter, die ganz speziellen Windentwicklungen im Alpenraum nicht nur regional zu erfassen, sondern diese auch präzise und zeitnah vorherzusagen. Gleitsegelwetter legt sehr viel Wert auf die Windprognostik und bietet dahingehend einen in dieser Form einzigartigen Prognoseservice für den gesamten Alpenraum an.
Darüber hinaus werden alle für den Gleitschirm-, Drachen- und Segelflug wichtigen Flugwetterelemente erfasst und in einer ausführlichen Flugwetterprognose zusammengetragen. Neben Wolken-, Wind- und Thermikprognosen enthält die GFS-Alpen Flugwetterprognose eine Flugwetterbesprechung mit Ausführung flugmet. Detailentwicklungen oder Gefahrenhinweisen, auch zu regionalen Entwicklungen.
Alle GFS-Prognoseprodukte sind eingeständige, selbst angefertigte Spezielflugwetterprognosen für die verschiedensten Regionen der Alpen. Zugrunde liegen sorgfältig ausgearbeitete, aufwändige Analyse- und Prognoseverfahren welche die speziellen Anforderungen des Thermikflugsportes abdecken und auf langjähriger Erfahrung in der Alpin- und Flugmeteorologie sowie auf eigener Flugerfahrung (9 Jahre Gleitschirm) basieren.
05.11.09 - 31.10.10
14.01.10 - 31.10.10
01.05.10 - 31.10.10
01.07.10 - 31.10.10
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit