
Dauerabo ab 14.11.11
14.11.11 - 31.10.12
01.02.12 - 31.10.12
01.05.12 - 31.10.12
15.08.12 - 31.10.12
nicht bestellbar26.01.2009: Auch heuer findet ab dem 19. Juli 09 wieder das Red-Bull X-Alps statt. 30 Piloten starten inkl. Supporter vom Gaisberg bei Salzburg um nach spätestens zwei harten und qualvollen Wochen durch den Alpenraum die Zielplattform am Strand von Monaco zu erreichen. Nach 2005 - Exclusiv-Support fÜr das Siegerteam SUI III (Alex Hofer/Heinz Haunschild), bot Gleitsegelwetter auch bei den X-Alps 2007 den meteorologischen Vollsupport an, dann jedoch fÜr alle interessierten Teams. Die Anzahl der interessierten Teams war derart groß, dass die Anzahl der unterstÜtzten Teams beschränkt werden musste. Vollmeteorologischer Support, das bedeutet fÜr Euch:
Kaum ein Wettbewerb ist so stark an das lokale Wettergeschehen gekoppelt wie die X-Alps, denn Über zwei Wochen lang entscheidet es Über Laufwege oder Flugstrecken, Über erholendes Gleiten oder qualvolles Gehen. Als Schnittstelle zum Publikum richtet Gleitsegelwetter wie bereits 2007 wieder einen umfassenden Event-Blog ein, in dem der interessierte Webseitenbesucher alle wichtigen Informationen zu Wind und Wetter vor Ort erfährt und mit welchen Wettergebaren sich die verschiedenen Teams herumschlagen dÜrfen. All das rund um die Uhr als wäre man live dabei. Ich biete Euch den Service zu einem absolut fairen Pauschalpreis an, egal wieviele Anfragen Ihr startet, egal wie oft wir Euch Mittelleilungen zukommen lassen. Bereits jetzt liegen wieder zahlreiche Team-Anfragen fÜr die X-Alps 2009 vor. Aufgrund der hohen Nachfrage 2007 und erreichter Machbarkeitsgrenze, muss die Anzahl der unterstÜtzten Teams voraussichtlich leider bei den X-Alps 09 wieder begrenzt werden. Ab 1. Februar kÖnnen sich alle interessierten Teams fÜr den Support unverbindlich registrieren. Jetzt registrieren (ab Mitte/Ende Febraur) Ich behalte mir das Recht vor, sortiert nach Eingangsdatum der Bestellungen (ab ca. April), die Anzahl der unterstÜtzten Teams zu beschränken. |
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit