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Changelog: 21.01.2011 - Zeitangaben im Prognoseformular werden nun serverseitig eingetragen damit die Zeitangaben nie mehr fehlerhaft sind.

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Gleitsegelwetter

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Meteorologie

Red Bull X-Alps 2011


Nach 2005, 2007 und 2009 hat Gleitsegelwetter 2011 den Meteo-Support für einige Teams durchgeführt.
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Abo-Laufzeiten

Dauerabo ab 14.11.11 Dauerabo ab 14.11.11
14.11.11 - 31.10.12 14.11.11 - 31.10.12
01.02.12 - 31.10.12 01.02.12 - 31.10.12
01.05.12 - 31.10.12 01.05.12 - 31.10.12
15.08.12 - 31.10.12 15.08.12 - 31.10.12
nicht bestellbar nicht bestellbar

Geprüfte Sicherheit


Alle Kontoaktionen werden über einen 128 bit SSL- Schlüssel (Secure Sockel Layer) abgewickelt. Das bedeutet max. Sicherheit für alle Abonenntendaten von der Bestellung bis zum Abruf der Prognosen.

Zugriffstatistik

Online: 23 Benutzer
Heute: 861
Gestern: 743
Gesamt: 990466 (ab 4/2008)
Information > AGB's

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. GELTUNGSBEREICH

FÜr alle Leistungen innerhalb des Angebotes von Gleitsegelwetter Flugwetterservice (GFS) an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. VERTRAGSPARTNER

Der Kaufvertrag kommt mit GFS zustande, GeschäftsfÜhrer: Stefan HÖrmann, Sperberweg 5, 89584 Ehingen. Wir sind fÜr Anfragen zu erreichen unter www.gleitsegelwetter.de oder Über Telefon +49 171 3838444

3. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

3.1 Durch Abschluss der Bestellung im Shop geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelistete/n GFS-Prognose/n / Dienstleistungen ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, nachdem GFS Ihre Bestellung durch Versand einer Bestellbestätigung per E-Mail bestätigt hat. Alle wichtigen Bestelldaten werden in der Bestellbestätigung nochmals aufgefÜhrt.

4. LAUFZEIT

Die GFS-Abonnements haben eine Laufzeit von 2, 3, 4, 6, 9, oder 12 Monaten. Die Abrechnung erfolgt jeweils pro Quartal. Wird zwischen dem Quartal gebucht, wird das volle Quartal berechnet. Bezugsbeginn ist der Zeitpunkt ab Versand der Bestellbestätigung. Die Laufzeit der Abonnements endet in jedem Fall mit dem 31.10. jeden Jahres. Das Abonnement verlängert sich in der Saison 09/10 (11/09 bis 10/10) in keinem Fall automatisch. Anmeldungen zum Ende des Quartals (2-3 Wochen vor Quartalsende) werden in das neue Quartal zu Gunsten des Abonnenten Übernommen.

5. WIDERSPRUCH

Alle Abonnements kÖnnen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss (Stichtag Erhalt der Bestellbestätigung) ohne Nennung von GrÜnden widerrufen werden.

6. BEREITSTELLUNG und UMFANG

Soweit nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Zustellung der GFS-Prognosen per Webabruf und eMail. Kommt die Bereitstellung durch technische Mängel nicht zustande die nicht durch GFS verursacht worden sind, Übernimmt GFS keine Gewähr fÜr die zeitlich pÜnktliche oder fehlerfreie Zustellung. Gleitsegelwetter behält sich das Recht vor, den Prognoseumfang an die Wetterentwicklung anzupassen, den Umfang zu erweitern oder zu reduzieren. Dienstleistungen die als kostenlose Zusatzleistung markiert sind, kÖnnen vom Kunden nicht zwingend eingefordert werden.

7. AUSGABETERMINE

Alle GFS-Prognosen werden zu den in der Produktbeschreibung genannten Terminen erscheinen. Es besteht jedoch kein Anspruch seitens des Abonnenten, diesen Termin zwingend einzufordern. Verschiebungen und Unterbrechungen der Dienstleistung werden Über den Newsletter und die Webseite (Abonnentenbereich) bekanntgeben. Der Flugwetterservice wird an 45 Wochen im Jahr garantiert. Die Auszeiten werden bevorzugt auf eindeutige Schlechtwetterlagen sowie in die kalte Jahreszeit gelegt. Ein Anspruch auf einen täglichen Flugwetterserive an 365 Tagen pro Saison besteht in keinem Fall. Bei eindeutigen Schlechtwetterlagen kann der Prognoseumfang verkÜrzt werden sowie einzelne Ausgaben auch komplett entfallen.

8. GEWäHRLEISTUNG

Alle Angaben in den GFS-Prognosen sind ohne Gewähr. FÜr Schäden jeglicher Art Übernimmt GFS keinesfalls die Haftung. GewährleistungsansprÜche rechtlicher, materieller wie finanzieller Art sind in jedem Fall ausgeschlossen. Alle Prognoseprodukte von GFS geben die Meinung des Verfassers wieder und sind weder behÖrdliche noch fÜr die Zivilluftfahrt bestimmte Produkte. Die Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr.

8.1 GEWäHRLEISTUNG bei Wettbewerben / Veranstaltungen / Spezialservice

GFS steht während des Vorhabens beratend zur VerfÜgung. Gleitsegelwetter schlägt nur im Gefahrenfall konkrete Maßnahmen vor. Alle Entscheidungen werden zu 100% von der Wettbewerbsleitung getroffen. GewährleistungsansprÜche rechtlicher, materieller wie finanzieller Art sind in jedem Fall ausgeschlossen.

9. KÜNDIGUNG

Der Abonnent schließt ein Abonnement mit bestimmter Laufzeit ab. Eine KÜndigung des Abonnements nach Ablauf der Widerspruchfrist und vor Ende der Laufzeit ist ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen schriftlich mÖglich. Verhält sich ein Kunde gegenÜber GFS geschäftschädigend, behält sich GFS das Recht vor, den Abonnenten fristlos von GFS-Dienstleistungen auszuschließen.

KÜndigung Dauerabonnement: Schließt der Abonnent ein Dauerabonnement ab oder wird ein Jahres-Abo per Dauerlastschrift bezahlt, so verlängert sich das gewählte Abonnement automatisch um eine weitere Saison. Ein Dauerabo kann jederzeit, jedoch spätestens zum Stichtag 31.08. eines jeden Jahres schriftlich gekÜndigt werden. Wird ein Dauerabo nach diesem Stichtag gekÜndtigt, fallen in jedem Fall EUR 15,00 BearbeitungsgebÜhr an.

10. VERVIELFäLTIGUNG

Es ist ausdrÜcklich untersagt, kostenpflichtige GFS-Produkte (auch AuszÜge davon) in Massenmedien zu verteilen (eMail / Web). Die Bewilligung zur Vervielfältigung und VerÖffentlichung ist nur nach Absprache (z.B. eMail-Anfrage) mÖglich und bedarf in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung (eMail) durch GFS. Im Fall der Zuwiderhandlung wird das Abonnement seitens GFS fristlos gekÜndigt. Eine RÜckerstattung des Entgeldes ist ausgeschlossen. Bei unerlaubter Vervielfältigung kÖnnen  Schadensersatzforderungen in HÖhe von pauschal mindestens EUR 10.000 anfallen, zuzÜgl. entstehender Rechtsmittelkosten.

11. RABATTE

Ein ermäßigter Bezugspreis fÜr SchÜler Azubis, Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende kann nur nach Vorlage einer gÜltigen Immatrikulations- bzw. Dienstzeitbescheinigung eingeräumt werden. Alle Rabatte sind freiwillige Leistungen mit und ohne zeitliche Einschränkungen seitens GFS und kÖnnen ohne Angabe von GrÜnden ausgesetzt werden. Vereinsrabatte werden auf Verhandlungsbasis erarbeitet und haben eine Laufzeit entsprecend der Bestelldetails.

Stand: 25.09.2009


Copyright: Stefan Hörmann, gleitsegelwetter.de, (25.09.2009 - 21:10 Uhr)


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